Physiotherapie Praxis Balter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der Physiotherapie Praxis Balter (nachfolgend „Praxis") und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient"). Abweichende Bedingungen des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Behandlungsvertrag kommt durch die Terminvereinbarung (persönlich, telefonisch, online oder schriftlich) und deren Bestätigung durch die Praxis zustande. Bei Behandlungen auf ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) bleibt die medizinische Indikation Sache der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes.
(1) Termine sind verbindlich zu vereinbarende Zeitfenster.
(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies der Praxis unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen.
(3) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Praxis ein Ausfallhonorar berechnen, sofern es ihr nicht gelingt, den freigewordenen Termin anderweitig zu belegen. Das Ausfallhonorar beträgt 25 € je angefangene 20 Minuten versäumter Terminzeit. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht; sie sind vom Patienten selbst zu tragen. Dem Patienten bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der Termin nachweislich aus einem von der Praxis nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden konnte, insbesondere bei Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung.
(1) Der Patient ist verpflichtet, eine gültige, vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung vor Beginn bzw. spätestens zu Beginn der ersten Behandlung vorzulegen.
(2) Fehlt eine gültige Verordnung oder ist diese abgelaufen, kann die Behandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden; in diesem Fall erfolgt die Abrechnung als Selbstzahlerleistung, sofern der Patient dem zustimmt.
(3) Für Folgeverordnungen ist der Patient selbst verantwortlich, rechtzeitig einen Arzttermin zu vereinbaren, damit die Behandlungsserie ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
(4) Die erste Behandlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung zu erfolgen. Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen entsprechend den geltenden Heilmittel-Richtlinien nicht mehr als 14 Tage liegen, sofern medizinisch nichts anderes indiziert ist.
Patienten werden gebeten, spätestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Praxis zu erscheinen, um einen reibungslosen Behandlungsablauf zu ermöglichen. Zur ersten Behandlung stellt die Praxis ein Handtuch zur Verfügung; bei weiteren Terminen ohne eigenes Handtuch wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 2,00 € erhoben.
(1) Die Vergütung richtet sich, soweit die Behandlung zu Lasten einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfolgt, nach den jeweils gültigen Vergütungsvereinbarungen bzw. der GebüH/Preisliste der Praxis.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen sowie entstandene Mahnkosten in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(1) Gesetzlich versicherte Patienten leisten die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (derzeit 10 € Rezeptgebühr zzgl. 10 % der Behandlungskosten) direkt an die Praxis, sofern keine Befreiung nachgewiesen wird. Die Zuzahlung ist spätestens zum zweiten Behandlungstermin zu entrichten.
(2) Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, haben ihren Befreiungsnachweis bei der ersten Behandlung vorzulegen.
Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z. B. bestimmte Zusatzleistungen, Wellness-Anwendungen), werden vor Behandlungsbeginn gesondert vereinbart und sind vom Patienten in voller Höhe selbst zu tragen.
Der Patient ist verpflichtet, die Praxis über relevante gesundheitliche Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, Allergien sowie Veränderungen seines Gesundheitszustands während der Behandlungsserie unverzüglich zu informieren.
(1) Die Praxis haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Alle Mitarbeitenden der Praxis unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Praxis.
Der Patient ist gehalten, Anweisungen des Praxispersonals in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und den Praxisablauf zu befolgen. Die Praxis behält sich vor, bei wiederholten Verstößen die Behandlung zu verweigern.
Die Praxis behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird auf der Website und/oder in der Praxis informiert.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Praxis in Karlsruhe.